Tarifübersicht
Diese Tarife sind gültig ab dem 01.01.2024:
jedermann | ermäßigt (6-14 Jahre) | |
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1. Einzelfahrausweis | 1,80 € | 1,30 € |
Ab dem Erwerb ist der Fahrausweis 1 Stunde gültig. | ||
2. Mehrfahrtenkarte | 8,30 € | 6,30 € |
Die Mehrfahrtenkarte berechtigt zu 5 Einzelfahrten. Jeder Einzelfahrausweis ist 1 Stunde ab Entwertung gültig. | ||
3. Wochenkarte | 15,40 € | 13,90 € |
Gültig in der laufenden Kalenderwoche für beliebig viele Fahrten. | ||
4. Monatskarte | 56,00 € | 49,40 € |
Gültig im laufenden Monat für beliebig viele Fahrten. | ||
5. Zeitkarten des Schüler- und Ausbildungsverkehrs | ||
Wochenkarte ermäßigt | 13,90 € | |
Monatskarte ermäßigt | 49,40 € | |
Die Zeitkarten des Schüler- und Ausbildungsverkehrs werden nur an Personen gem. § 1 der PBef-Ausgleichsverordnung ausgegeben und sind personengebunden. Die Nachweispflicht ist durch eine Bescheinigung der Schule, Ausbildungsstätte oder des Trägers des sozialen Dienstes zu erbringen. Die Zeitkarte ist in der laufenden Kalenderwoche bzw. im laufenden Monat gültig. | ||
6. Gruppenfahrausweis | 1,30 € pro Person | |
Gilt für eine Gruppe ab 10 Personen (Kinder und Erwachsene) und ist ab dem Erwerb für 1 Stunde gültig. Gruppen müssen spätestens am Vortag angemeldet werden. | ||
7. Gruppenfahrausweis für Vorschuleinrichtungen | 5,90 € pro Gruppe | |
Für Fahrten mit Kindern und Betreuern aus Vorschuleinrichtungen ist für 6 Personen ein Gruppenfahrschein zu lösen. Fünf Kinder und 1 Betreuer bilden eine Gruppe. Der Fahrausweis ist ab dem Erwerb 1 Stunde gültig. |
8. Job-Ticket
In Verbindung mit dem Arbeitgeber-Rahmenvertrag ist das Job-Ticket als Monats- und Jahresticket erhältlich.
Kostenfrei befördert werden
- Schwerbehinderte mit Wertmarke, Blindenhunde und Rollstühle
- Landes- und Bundespolizisten/innen in Uniform
- Kinderwagen und Gepäck
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung einer fahrscheinpflichtigen Person
- Hunde bis 40 cm Schulterhöhe und Kleintiere in geeigneten Transportboxen
Ausgeschlossen von der Beförderung
- werden Personen und Tiere, die eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sauberkeit des Fahrzeugs darstellen
- können aus Sicherheitsgründen Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ohne Begleitung werden